Gesundheitsförderungsbeiträge Swica
Die Swica-Gesundheitsorganisation beteiligt sich an den Kosten, die durch unsere Fitnesscenter-Abos entstehen. Auf dieser Seite versuchen wir, die Informationen, die auch die Qualitop liefert, verständlich zu vermitteln.
- Welche Zusatzversicherung ist für eine Beteiligung an den Abokosten nötig?
- Damit die Swica Fitness-Beiträge an Dich zurückerstattet, benötigst Du die Zusatzversicherung Completa Praeventa oder Optima. Die genauen Versicherungsbedingungen kannst Du im PDF der Swica (PDF, 664KB) nachlesen. Auf den Produktseiten steht Dir ausserdem ein Prämierechner zur Verfügung.
- Werden Informa-Abos vergütet?
- Ja. Alle Abo-Varianten werden vergütet.
- Was muss ich tun, damit die Swica sich an meinem Abo beteiligt?
- Schicke Deine Abo-Bestätigung, die Quittung und eine Vertragskopie an Deine Swica-Zweigstelle.
- Wann erfolgt die Rückerstattung?
- Die Swica beteiligt sich nach Ablauf Deines Abos und nach Eingang der oben genannten Dokumente (Abo-Bestätigung, Quittung, Vertragskopie).
- Wie viel zahlt die Swica an mein Abo?
- Mit der Zusatzversicherung Completa Praeventa werden 50% bis CHF 300,– pro Kalenderjahr gedeckt.
Mit der Zusatzversicherung Optima werden 90% der durch Completa Praeventa nicht gedeckten Kosten übernommen, bis CHF 300,– pro Kalenderjahr. Insgesamt beteiligt sich die Swica mit bis zu CHF 800,– pro Jahr an Gesundheitsförderung.